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Die Bedeutung der Klimaziele für den Weinbau


Bereits 2015 haben die Vereinten Nationen siebzehn Nachhaltigkeitsziele für die Zukunft definiert. Diese »Sustainable Development Goals« (SDGs) dienen der globalen Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, gesellschaftlicher und ökologischer Ebene. Erst jetzt rücken sie in Österreich langsam in ein breiteres Bewusstsein. Dies auch dank der »ESG«, dem entsprechenden Ansatz der Finanzwelt samt ihrem »EU-Taxonomie« genannten Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Die SGDs sind universell und nehmen Unternehmen, Organsationen und Private gleichermaßen in die Pflicht. Und selbstverständlich gelten sie auch für die Weinbranche

April 2022
Aktuelle Beiträge oder Veranstaltungen zu den SDGs werden u.a. von SDG Watch Austria publiziert

Was die Sustainable Development Goals auszeichnet, ist ihr positiver Ansatz: Was kann ich, was kann mein Unternehmen dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen? Da sie klar und mit zeitlicher Zielvorgabe definiert sind, scheinen sie machbar. Auf den ersten Blick wirken die 17 SDGs allerdings mächtig und nicht für ein KMU gedacht. Am zweiten Blick sieht man dahinter noch eine Reihe an Unterzielen, die 169 Targets. Hier kommen wir der Sache dann schon näher.

Da wir in der Nachhaltigkeit immer Prioritäten setzen, seien hier nur die relevantesten SDGs angeführt. Man beginnt da, wo man selbst oder seine Lieferkette die größen Auswirkungen auf Umwelt, Ökonomie und Gesellschaft hat. Im Weinbau sind das vor allem Boden, Verpackung (Weinflaschen sind für bis zu 45 % aller CO2-Emissionen verantwortlich), Energie, Wasser und Team. Alle anderen Bereiche entlang der Lieferkette und eingedenk aller Stakeholder sind mitzudenken und Schritt um Schritt ebenfalls zu bedienen. Und auch die Taxonomie fällt ins Gewicht: Es werden zukünftig vor allem nachhaltige Projekte und Unternehmungen gefördert. Eine Winzerin, die eine energieneutrale oder -positive Lagerhalle baut, wird eher einen Kredit erhalten als jemand, der die Nachhaltigkeit nicht mitdenkt.

SDG 6 Sauberes Wasser und Sanitärversorgung. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten.

6.5 Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
6.6 Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen.

SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts­wachstum. Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern.

8.5 Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen.
8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern.

SDG 12 Verantwortungs­volle Konsum- und Produktions­muster. Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen.

12.2 Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen.
12.4 Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken.
12.5 Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern.

SDG 15 Leben an Land. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation.

15.1 Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten.
15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern.
15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen.

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